Samstag, 9. April 2011

Von der feministischen Schuldvermutung

Ein jeder hat schon mal von der sogenannten Unschuldsvermutung in Strafprozessen gehört. Daß aus dieser Unschuldsvermutung unter Zuhilfenahme weiterer Prämissen die Pflicht zur Vorverurteilung von Angeklagten logisch folgt, ist jedoch kaum jemanden bekannt. Diese Erkenntnis verdanken wir den Feministen, weswegen wir sie die Pflicht zur "feministischen Schuldvermutung" nennen werden. Der bekannten Bloggerin Isi steht das Verdienst zu, diese feministische Schuldvermutung zum ersten Mal in aller Klarheit hergeleitet zu haben. Ach, alle Stellungnahmen Alice Schwarzers zum Kachelmann-Prozeß in Talkshows und in ihren Kolumnen für die BILD-Zeitung wären unnötig, wenn alle Welt beizeiten von dieser feministischen Schuldvermutung wüßten! Journalisten wie Stefan Niggemeier müßten nicht so viel Kraft aufwenden, um die Unschuldsvermutung zu mißbrauchen, nur um ein Arschloch - Verzeihung: mutmaßliches Arschloch - wie Kachelmann von aller Schuld reinzuwaschen, damit dann in Zukunft Kinderschänder, Frauenvergewaltiger und ähnliche Unmenschen der gerechten Bestrafung entgehen könnten!

Isi zitiert zunächst Artikel Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Das ist die uns bekannte Unschuldsvermutung in Strafprozessen. In unserem Strafprozeß gibt es nun zwei mögliche Fälle, die sich gegenseitig ausschließen:
  • Kachelmann hat vergewaltigt. Das mutmaßliche Opfer ist wirklich Opfer eines Verbrechens geworden,
  • Kachelmann hat nicht vergewaltigt. Das mutmaßliche Opfer hat sich ihre Vergewaltigung ausgedacht. Sie wäre in diesem Falle eine freche Lügnerin.
Theoretisch gäbe es noch zwei weitere Fälle, nämlich diese:
  • Das mutmaßliche Opfer wurde vergewaltigt, aber von jemandem anderen,
  • Kachelmann kann man seine Schuld nicht nachweisen, dem mutmaßlichen Opfer aber auch nicht ihre Falschbeschuldigung.
Diese beiden Fälle liegen aber jenseits aller Vorstellung gewöhnlicher Feministen. Auf sie wird ohne Beschränkung der Allgemeinheit nicht eingegangen. Ansonsten würde ja die Herleitung der feministischen Schuldvermutung gar nicht funktionieren. Wer will das schon? Somit sagt das mutmaßliche Opfer genau dann und nur dann die Unwahrheit, wenn Kachelmann unschuldig ist. Indem man also die Unschuld Kachelmann vermutet, wie es im oben angegebenen Zitat aus der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschrieben ist, vermutet man die Schuld des mutmaßlichen Opfers an einer Falschbezichtigung. Das ist aber auch, wie Isi festgestellt hat, ein strafwürdiges Vergehen (Verbrechen? - ...kenn mich nicht so aus). Somit wird das mutmaßliche Opfer jedesmal vorverurteilt, wenn man die Unschuld Kachelmanns annimmt. Logisch! Deshalb muß es die Pflicht zur Schuldvermutung für den Angeklagten geben, nur damit das mutmaßliche Opfer nicht vorverurteilt wird. Voila! Da ist die Pflicht zur feministischen Schuldvermutung.

Wenden wir die gewonnen Erkenntnisse in der Praxis an! Ich rede die ganze Zeit vom "mutmaßlichen Opfer". Gegen diese Bezeichnung hat Isi etwas einzuwenden. Eigentlich müßte es ja "Nebenklägerin" heißen. Bei mir als juristischem Laien erzeugt dieser Begriff aber ein falsches gedankliches Bild. "Nebenklägerin" klingt so, als ob die betreffende Person eine Nebenperson wäre. Tatsächlich ist sie aber doch eine der Hauptpersonen. Deswegen bevorzuge ich die Bezeichnung "mutmaßliches Opfer". Dieser Begriff erzeugt aber lt. Isi auch wieder ein falsches Bild. Es sagt nämlich, daß die Nebenklägerin vielleicht kein Opfer sei, und möglicherweise die Unwahrheit gesagt haben könnte. Das ist eine frauenfeindliche Unterstellung! Das ist Sexismus! So sind die Männer: Erst Frauen vergewaltigen und dann die Untaten bestreiten! Das kennen wir! Das lassen sich Feministen nicht gefallen! Die Feministen kämpfen für das Recht der armen Frauen, für ihre Definitionsmacht, vollkommen selbst entscheiden zu können, was sie für eine Vergewaltigung halten, und gegen Sexisten, die ihnen diese Macht verweigern! Es heißt nicht "mutmaßliches Opfer", nicht "mutmaßlich"! Über die gedanklichen Bilder, die das erzeugt, was übrig bleibt, weil mit der Bezeichnung "Opfer" zwingend ausgesagt ist, daß Kachelmann schuldig ist, sollt ihr Euch keine Gedanken machen, denn es gilt ja sowieso die Pflicht zur feministischen Schuldvermutung!

Ach Isi! Ich werde von Dir immer gut unterhalten. Dein grimmiger Männerhaß wirkt wie zu viel zu starker schwarzer Kaffee auf nüchternen Magen. Dein Haß auf die Männer unterscheidet sich ja kaum noch von dem Haß gewisser Websites auf "Kulturbereicherer". Genau wie diese Sites sammelst Du Einzelfälle, die Deine unerschütterbaren Vorurteile bestätigen, und schließt aus ihnen auf ihre Allgemeingültigkeit. Wer das nicht glaubt, der vergleiche doch mal diesen und diesen Aufsatz mit diesem und diesem!

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